Sachleistungen
Wenn die Pflege zu Hause nicht mehr durch private Pflegepersonen geleistet werden kann, kann ein Pflegedienst einspringen, der über die so genannte Pflegesachleistung finanziert wird. Der Pflegedienst erhält dann monatlich zwischen 420 Euro für Pflegestufe I und 1918 Euro für Pflegestufe III. Der Pflegebedürftige selbst erhält dann kein
Pflegegeld mehr. Wenn ein pflegebedürftiger Mensch von Privatpersonen und von einem Pflegedienst betreut werden soll, kann eine Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Sachleistungen beantragt werden.