Pflegestufen

Aus den notwendigen Hilfen zur Grundpflege und zur hauswirtschaftlichen Versorgung ergibt sich die jeweilige Pflegestufe. Man unterscheidet zwischen drei Pflegestufen, die sich unterschiedlich definieren:

Pflegestufe I (erheblich pflegebedürftig)

Der Pflegebedarf beträgt mindestens 90 Minuten, davon mehr als 45 Minuten in der Grundpflege und mehr als 45 Minuten in der Haushaltsführung.

Pflegestufe II (schwerpflegebedürftig)

Der Pflegeaufwand beträgt mindestens drei Sunden, wovon mindestens zwei für die Grundpflege und mehr als eine Stunde für den Haushalt aufgebracht wird.

Pflegestufe III (schwerstpflegebedürftig)

Mindestens fünf Stunden werden für die intensive Pflege aufgebracht, davon mindestens vier für die Grundpflege – auch in der Nacht – und zusätzlich mehr als eine Stunde im Hauhalt.

Bei einem außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand in Stufe III, der das übliche Maß übersteigt, können zusätzliche Leistungen erbracht werden. Die Pflegeeinstufung eines kranken oder behinderten Kindes erfolgt im Vergleich des Hilfebedarfs gegenüber einem gleichaltrigen gesunden Kind.