Höhere Leistungen
Der große Wurf bei der Pflegereform sei ausgeblieben, kritisiert die Bundesinitiative "Daheim statt Heim". Dennoch macht die Initiative für behinderte und pflegebedürftige Menschen auf ein paar wichtige Änderungen aufmerksam.
Am 1. Januar 2012 hat sich das Pflegegeld erhöht, bisherige Leistungen in Klammern:
Pflegestufe I: 235 Euro (225), Pflegestufe II: 440 Euro (430), Pflegestufe III: 700 Euro (685).
Die ambulanten Sachleistungen, dass heißt jener Betrag, mit dem zum Beispiel ein Pflegedienst bezahlt werden kann, erhöhen sich ebenfalls:
In Pflegestufe I: 450 Euro (440), Pflegestufe II: 1100 Euro (1040), Pflegestufe III: 1550 Euro (1510).
Die Leistungen für die Heimunterbringung bleiben in den ersten beiden Pflegestufen unverändert (1023 beziehungsweise 1279 Euro), in Pflegestufe III steigt die Leistung von 1510 auf 1550 Euro. Bei Härtefällen bezahlt die Pflegekasse wie bisher sowohl im ambulanten wie im stationären Bereich 1918 Euro pro Monat.
Außerdem können durch die sogenannte Familienpflegezeit Arbeitnehmer, die einen Angehörigen pflegen, ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden wöchentlich reduzieren. Damit die Lohneinbußen dabei nicht existenzgefährdend werden, stockt der Arbeitgeber den Lohn auf: Wer zum Beispiel für zwei Jahre von einer Vollzeit- auf eine Halbzeitstelle wechselt, erhält nicht 50, sondern 75 Prozent des letzten Bruttolohns. Nach Rückkehr auf die volle Arbeitszeit muss dieser Vorschuss allerdings wieder abgearbeitet werden, etwa indem der Arbeitnehmer weiterhin 75 Prozent seines Lohns bekommt – obwohl er jetzt wieder 100 Prozent arbeitet.
"Das Ganze ist allerdings keine Pflichtleistung, die die Betroffenen von ihrem Arbeitgeber einfordern können, sondern es hängt vom Goodwill jedes Unternehmens ab. Spielt der Chef mit, hat der Arbeitnehmer Glück, wenn nicht, hat er Pech. Vor allem an dieser gravierenden Schwäche des Gesetzes entzündete sich massive Kritik", heißt es in einer Pressemitteilung der Bundesinitiative Daheim statt Heim (red).




