Gebäudeeingangstüren müssen kraftbetätigt und manuell zu öffnen und zu schließen sein. An kraftbetätigten Türen müssen Quetsch- und Scherstellen vermieden werden oder gesichert sein...
Rampen sollen nicht mehr als 6 Prozent geneigt und mindestens 120 cm breit sein. Sie müssen beidseitig einen festen und griffsicheren Handlauf mit 3 bis 4,5 cm Durchmesser in 85 cm Höhe haben...